Honigbuch

Wer Honig erntet und in Verkehr bringt, ist nach dem Lebensmittelrecht ein Lebensmittelproduzent. Damit trägt er die Verantwortung für die Sicherheit und einwandfreie Beschaffenheit des Lebensmittels (Honig).

Die Dokumentation der Honigerzeugung, beginnend bei der Tierhaltung, bis hin zum Verkauf des Produkts bildet die Grundlage für eine lückenlose und eindeutige Nachverfolgung. Das Honigbuch ist ein Teil der Dokumentationsreihe und ist die Basis für die gesetzliche Loskennzeichnung.

Die schriftliche Form der Dokumentation ist nicht vorgschrieben und vom Imker für seinen Betrieb entsprechend zu wählen. Neben offensichtliche Informationen wie

  • Erntetag,
  • Sortenbestimmung,
  • Wassergehalt,
  • Labornachweise,
  • Abfühlung
  • und Losnummern

empfiehlt es sich beispielsweise bei mehreren Bienenständen den Bienenstand und ggf. die Nummern der beteiligten Bienenvölker schriftlich festzustellen. Weitere Kriterien zur Erfühlung der lückenlosen und eindeutigen Dokumentation des Lebensmittelherstellungsprozesses sind in einem ständigen Prozess zu prüfen.

Orientierungshilfen stellen der Deutsche Imkerbund (DIB) und der Bayrische Landesverband für Weinbau und Gartebau (LWG) zur Verfügung.

Honig zählt zu den Lebensmitteln. Wer in Deutschland Lebensmitteln in den Verkehr bringt, ist an den Vorschriften der Lebensmittelverordnung gebunden und gilt als Lebensmittelproduzent. Eine Gewinnerziehlungsabsicht ist ausdrücklich nicht erforderlich.