Neue EU-Richtlinie zur Anwendung von Tierarzneimittel

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Die VERORDNUNG (EU) 2019/6 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG gilt seit dem 28. Januar 2022 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und löste die Richtlinie 2001/82/EG ab. Eine Umsetzung in nationales Recht ist, anders als bei Richtlinien der EU, nicht erforderlich.

Download der Fassung 07.01.2019.

Welche Änderungen betreffen den Imker unmittelbar?

Nachfolgende Zusammenstellung ggf. nicht vollständig

Bestandsbuchpflicht

Die Dokumentationspflicht über den Einsatz von Tierarzneimittel erweitert sich auf alle Tierarzneimittel, welche angewendet werden. Dies bedeutet, dass neben apotheken- und veterinärpflichtige (z.B. Varromed) Tierarzneimittel, nun auch für alle weiteren Tierarzneimittel (Ameisensäure, Oxalsäure, ...) eine Dokumentationspflicht über die Anwendung für jedes einzelne Bienenvolk gilt.

Für den Verfasser ist es derzeit nicht verständlich, wie bei geteilten Bienenvölker (Ableger, Kunstschwärme, Brutscheunen, ...) die Dokumentation erfolgen muss.

Zum Bestandsbuch muss zusätzlich ein Nachweis über die Beschaffung der Tierarzneimittel bestehen.

Das Bestandsbuch muss über einen Zeitraum von fünf Jahre auskunft über die eingesetzten Tierarzneimitteln geben.

Vorlage für das Bestandsbuch.

Tierarzneimittel - Definition

Artikel 2 wird der Anwendungsbereich definiert. Dieser schließt Futtermittel-Zusatzstoff gemäß Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates aus.

Artikel 4 zur Begriffsbestimmungen "Tierarzneimittel". Eine leihenhafte Kurzzuammenfassung könnte wie folgt beschrieben werden. "Alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt sind. Eine Wirkung oder Änderung am Tier erzeugen soll, zur medizinische Diagnose genutzt werden oder zur Euthanasie von Tieren bestimmt sind."

Zuammenfassung eines Imkers (Verfassers):

Alle Stoffe und Stoffzusammenstellungen, die den Bienen zugeführt werden und kein Futtermittel sind.